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   BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71   

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https://dejure.org/1972,3059
BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71 (https://dejure.org/1972,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1972 - VIII C 90.71 (https://dejure.org/1972,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1972 - VIII C 90.71 (https://dejure.org/1972,3059)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Fehlen einer Erklärung des Beigeladenen - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens - Parteifähigkeit der Wehrbereichsverwaltung für Klagen gegen den Widerspruchsbescheid der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß für Anfechtungsklagen, die gegen Musterungsbescheide gerichtet sind, die Frage nach der Begründetheit der Klage nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Beendigung des Musterungsverfahrens zu beurteilen ist (BVerwGE 34, 155).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71
    Einer solchen Erklärung des Beigeladenen bedarf es nicht (BVerwGE 30, 27).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - grundsätzlich entschieden.
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 89.68

    Stellung der Wehrbereichsverwaltungen im Aufbau der Wehrersatzbehörden -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1972 - VIII C 90.71
    Der Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 36, 317 ausgesprochen, Gegenstand der Anfechtungsklage der Wehrbereichsverwaltung nach § 35 Abs. 2 WPflG könne auch der Widerspruchsbescheid der Musterungskammer sein.
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    A 1976, 245; Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG VIII C 90.71 - ; Hahnenfeld/Boehm-Tettelbach, WPflG, 1. - 3. Aufl., Stand: 1. Oktober 1988, § 35 Rdnr. 5; s. auch Beschluß vom 25. Januar 1989 - BVerwG 6 B 84.88 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 3 S. 5 f.; Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 7 ).
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 113.72

    Anfechtung eines eine Zurückstellung verfügenden Widerspruchsbescheids der

    Die Klägerin - eine Behörde -, die hier parteifähig ist (BVerwGE 36, 317; Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG VIII C 90.71 -), hat Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 VwGO erhoben.
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